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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung


Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Dresden, 09.08.2024

Betreuungsbehörde des Sozialamts informiert am 20. August

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden gibt am Dienstag, 20. August 2024, Auskunft über Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung. Der Infoabend findet um 18.30 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, statt. Experten informieren über Aufgabe, Inhalt, Form und Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Interessierte sind herzlich eingeladen.


Anmeldung zum Infoabend erforderlich

Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 50 Personen beschränkt. Deshalb ist eine telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 notwendig. Anmeldeschluss ist der 20. August, 12 Uhr. Wer für diese Veranstaltung keinen Platz mehr bekommt, kann sich gern für einen der kommenden Termine anmelden: Weitere Veranstaltungen sind am 24. September, am 29. Oktober, am 26. November und am 10. Dezember 2024 geplant, jeweils für 18.30 Uhr.


Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen, Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße. Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.


Neu: Online-Teilnahme

Wem es nicht möglich ist, selbst vor Ort dabei zu sein, der kann das neue digitale Angebot nutzen. Den Link zur Online-Teilnahme an dieser Veranstaltung finden Interessierte unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht – eine Anmeldung ist nicht nötig. Über die Chat-Funktion ist es möglich, eigene Fragen an die Betreuungsbehörde zu stellen.


Wofür Vorsorgevollmacht und Co. gut sind

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige, wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten, können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird.


Betreuungsbehörde bietet Beglaubigung an

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.


Weitere Informationen:

 

Landeshauptstadt Dresden

Direktorium des Oberbürgermeisters | Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

 

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