Dresden, 21.08.2021
Nach den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder Konferenz hat man sich auf ein weiteres Vorgehen verständigt, wobei die Umsetzung jedoch bei den Bundesländern selbst liegt, die auch eigene Regeln festlegen können.
Die wichtigste Entscheidung vom 10. August; Corona-Tests müssen - außer für bestimmte Risikogruppen - ab dem 11. Oktober von den Menschen in unserem Land selbst bezahlt werden.
Begründet wird diese Entscheidung mit der Möglichkeit, sich kostenlos impfen zu lassen. Dabei heißt es; Die Corona-Impfung schützt zuverlässig vor einem schweren oder auch tödlichen Verlauf der Erkrankung.
Eine Begründung, die diesen Schutz zweifelsfrei belegt, gibt es jedoch nicht. Vielmehr gewährt die Europäische Nation den Herstellern von potentiellen Impfstoffen gegen Covid-19 eine eingeschränkte Haftung im Falle von unvorhergesehenen Nebenwirkungen. Darüber hinaus regelt das Bundesversorgungsgesetz, die Regelungen und Ansprüche für Impfschäden, die aufgrund einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung entstehen können.
Für viele Einrichtungen wie auch Hotels- und Restaurant-Innenräume soll nun spätestens ab Montag den 23. August gelten: Nur Geimpfte, Genesen oder negativ Getestete haben Zutritt. Die Regel kann bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 ausgesetzt werden.
Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, müssen daher mit enormen Kosten rechnen, wollen auch Sie am gesellschaftlichen Leben dann weiterhin uneingeschränkt teilnehmen. Die Preise für Antigen-Schnelltests variieren derzeit zwischen 18 und 40 Euro, für PCR-Tests können sogar über 130 Euro anfallen.
Was dies z.B. für ein vierköpfige Familie bedeutet, die einen Restaurantbesuch plant, kann man sich leicht ausrechnen.
Die Branche warnt daher massiv vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Die Lösung kann und darf nicht in einer Ungleichbehandlung liegen. Vielmehr sind alle möglichen Parameter hinzuzuziehen, die ein mögliches Risiko erfassen und einschränken können.
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