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Trotz Nutzungsuntersagung feiert Sarrasani eine großartige Premiere


Andre Sarrasani mit Sohn Noa und Tochter Satin
Andre Sarrasani mit Sohn Noa und Tochter Satin bei der gestrigen Premiere

Dieser Abend wird uns womöglich teuer zu stehen kommen


Dresden, 29.11.2024 (Kaditz)

Für ihn gab es keine Zweifel, dass seine neue Sarrasani-Dinnershow am 28.11.2024 mit der Premiere feierlich eröffnet wird. Bereits am Montag beim Pressetermin gab sich André Sarrasani (52) zuversichtlich, dass er die letzten Auflagen der Stadt Dresden im Griff habe und seine Show pünktlich beginnen kann.

Gestern Morgen dann die Hiobsbotschaft aus dem Dresdner Rathaus mit einer Nutzungsuntersagung unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 24.000 Euro.

Auf Rückfrage gab es dann Entwarnung aus dem Circuszelt, man wird wie geplant mit der Premiere um 19:30 Uhr starten.


Als der Magier dann nach einer ersten Tanzshoweinlage um 19:40 Uhr auf die Bühne tritt erklärte er kurz: "Es ist so, dass sie heute Abend einen wunderschönen Abend haben sollen, auch wenn er uns sehr teuer kommt."

Sarrasani Pressesprecher Peter Dyroff sieht das Vorgehen der Behörden womöglich als einen Versuch, Sarrasani bewusst zu schaden. "Es ist ein unding, wenn ein Gutachten bei derartiger Dringlichkeit, nicht innerhalb zweieinhalb Stunden geprüft werden kann".

André Sarrasani, der an diesem Abend auch die Künstler des Weihnachtscircus in seinem Zelt begrüßt, sieht das Vorgehen auch als einen Angriff gegen die Kulturschaffenden im Allgemeinen, da denen eine generelle Unterstützung verwehrt bleibt und man mit solchen Handlungen zusätzlich extrem belastet werde.


Der Stimmung am gestrigen Abend hat dies alles jedoch nicht geschadet. Mit großem Applaus wurden die Künstler um die gesamt Familie Sarrasani gefeiert. Tolle Acts, ein fantastisches Menü sowie ein ausgezeichneter Service, rundeten den Abend perfekt ab.



 

(Meldung vom 28.11.2024)

Für das Zirkuszelt und die zugehörigen Anlagen der SARRASANI Entertainment GmbH am Elbepark hat das Bauaufsichtsamt am Dienstag, 19. November 2024, eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Diese besteht weiterhin, weshalb keine Veranstaltungen in dem Zelt durchgeführt werden dürfen. Die sichere Nutzung der Zeltanlage hinsichtlich des Brandschutzes konnte gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bis dato nicht bestätigt werden. Es fehlen noch so viele Nachweise, dass der beauftragte öffentlich bestellte Prüfingenieur für Brandschutz eine Freigabe nicht verantworten kann.


Die genehmigungspflichtigen Anlagen an der Lommatzscher Straße 125 umfassen neben dem Varieté-Zelt ein Foyer- und Backstage-Zelt, Büro, Küche, Garderobe-, Funktions- und WC-Container und einen Parkplatz. Eine Baugenehmigung für die Anlagen ist erforderlich, da das Zelt einschließlich der anderen Anlagen aufgrund der für fünf Jahre beabsichtigten Standzeit kein „Fliegender Bau“ nach § 76 SächsBO ist.


Dem Unternehmen wurde bereits im Spätsommer mitgeteilt, welche Voraussetzungen für eine fünfjährige Nutzung hinsichtlich des Brandschutzes und der Standsicherheit zu erbringen sind. Dem ist das Unternehmen bis dato nicht vollständig nachgekommen. Zuletzt wurden seitens der Bauaufsicht am 14. November 2024 nochmals die notwendigen Nachweise angemahnt. Am 21. November 2024 reichte das Unternehmen zwar weitere Unterlagen ein, die aber den Brandschutz nach wie vor nicht nachweisen können.


Da trotz der Nutzungsuntersagung am Sonntag, 24. November 2024, eine Veranstaltung in den nicht genehmigten Anlagen stattgefunden hat, hat die Stadt gegenüber dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro verhängt. Bei einem erneuten Verstoß gegen die bestehende Nutzungsuntersagung drohen 24.000 Euro Zwangsgeld.


Quelle:

Landeshauptstadt Dresden

Direktorium des Oberbürgermeisters | Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

 

SARRASANI Trocadero

Lommatzscher Str. 125, 01139 Dresden

 
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