Dresden, 15.09.2021
Am 23.09.2021 soll nun auch in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft treten, bei der Gastronomen und Veranstalter dann selbst entscheiden sollen, ob nur Geimpfte und Genesene Zugang erhalten.
Im Gegenzug würden bei Anwendung dieser Regel dann Maskenpflicht und Abstandsregeln entfallen.
Wir haben bereits mehrfach zu diesem Thema informiert und halten weiterhin an der Bedenklichkeit hinsichtlich der Zulassung zu dieser Regeloption fest.
Insbesondere gilt diese Regelung dann auch für das Personal in den Einrichtungen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Mitarbeiter die ungeimpft sind, zunächst Auskunft über ihren Impfstatus geben müssten. Hierfür fehlt es jedoch nach wie vor an einer gesetzlichen Grundlage dieser Auskunftspflicht für die Branche.
Zudem ist die Personalsituation in der Gastronomie schon jetzt extrem angespannt. Das Versetzen oder sogar Kündigen solcher Mitarbeiter würde zu einer weiteren Belastung und nicht zu der argumentierten erweiterten Sicherheit führen.
Neben diversen Klagen hat nun auch die AFD-Fraktion im sächsischen Landtag beim Sächsischen Verfassungsgericht einen Eilantrag auf unverzügliche Aufhebung etlicher Testpflichten gestellt. Fraktionschef Jörg Urban argumentiert, dass diese Regelung zu einer ungerechtfertigten Diskriminierung von Ungeimpften führt und diese nur darauf abzielt, den Impfzwang durchzusetzen.
In diesem Antrag heißt es:
Um die Diskriminierung von Ungeimpften zu beenden, hat die sächsische #AfD-Fraktion beim Verfassungsgerichtshof einen Eilantrag auf unverzügliche Aufhebung etlicher Testpflichten gestellt. Eine entsprechende abstrakte Normenkontrolle wurde am 10. September 2021 eingereicht. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Urban: „Die sogenannte 3-G-Regel ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Wir erwarten deshalb, dass sie vom Verfassungsgerichtshof bereits innerhalb der nächsten zwei Wochen vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Indem sich Ungeimpfte vor dem Besuch bestimmter Einrichtungen testen lassen müssen, werden sie gegenüber Geimpften benachteiligt. Das gilt in besonderem Maße, da die Tests bald kostenpflichtig sein werden und bestimmte, ungeimpfte Arbeitnehmer einen Test nachweisen müssen, um ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu dürfen. Wir sehen hier den Gleichheitsgrundsatz (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) und die Menschenwürdegarantie verletzt. Durch die Privilegierung von vollständig Geimpften entsteht eine Zweiklassengesellschaft mit einem abgewerteten rechtlichen Status für Ungeimpfte. Das ist unzulässig. Darüber hinaus ist erkennbar, dass CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer per Salami-Taktik aus der 3-G-Regel eine 2-G-Regel machen möchte. Die heute beschlossene 2-G-Option weist leider in diese Richtung. Erhalten Ungeimpfte keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Museen oder Fussball-Stadien, herrscht de facto ein Impfzwang, denn ein Ausschluss vom öffentlichen Leben ist auf lange Sicht für niemanden zu ertragen. In einer freiheitlichen Gesellschaft darf es jedoch keinen Impfzwang geben. Die Entscheidung über eine Corona-Impfung ist eine private, individuelle Abwägung. Der bereits jetzt herrschende Bekenntnisdruck ist aus diesem Grund inakzeptabel.“ (Quelle: Facebook)
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