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Lust auf Dresden

Sachsen denkt über die Einführung 2G-Regelung auch für die Gastronomie nach!


Dresden, 14.09.2021

Nach jüngsten Meldungen diskutiert Sachsens Regierung die Einführung des 2G-Optionsmodells auch für die Gastronomie über eine sogenannte neue Eindämmungsverordnung. Damit sollen Gastwirte aus der Sicht der Zuständigen mehr Freiheiten und Planungssicherheiten erlangen.


Die Unfähigkeit der Politik darf nicht die unternehmerische Freiheit bestimmen

Zutritt nur für Geimpfte und Genesen, so soll ganz offensichtlich die Impfquote auch in Sachsen verbessert werden. Personenanzahlbeschränkungen und Abstandsregeln sowie das Tragen von Mundschutz würden in einem solchen Fall wegfallen. Mit so einer Regelung wolle man die Gastronomen ermächtigen selbst zu entscheiden, wer bei ihnen eingelassen werden darf.

Aus unserer Sicht stellt jedoch genau so eine Regelung eine zusätzliche Belastung für die Branche dar, schafft keine wirklichen Freiheiten und auch keine Sicherheiten für die Planung. Im Gegenteil, die Unfähigkeit der Politiker führt zwangsläufig durch solche Regelungen dazu, dass die bestehenden Probleme dann auf dem Rücken der Branche ausgetragen werden würden.

Weiterhin unklar ist, wie diese Regeln im Einklang mit der persönlichen Freiheit jedes Einzelnen, den demokratischen Grundrechten und auch arbeitsrechtlichen Bestimmungen stehen?


Kaum jemand möchte Gäste und Kunden ausschließen

Das bereits Vorhandensein dieser Regeloptionen verlagert die gesamte politische Diskussion an die Restauranttüren und stößt daher bei den Dresdner Gastronomen auf eine breite Skepsis und zum Teil erhebliche Ablehnung.

Nicht nur, dass solche Regelungen die Gesellschaft weiter spalten. Sie führen auch zu unnötigen Debatten um zivil- und arbeitsrechtliche Ansprüche und feuern Unsicherheiten und Gegensätzlichkeiten nur noch weiter an.


Gerade auch die Gastrobranche hat mit dem ersten Lockdown extrem viel getan, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Zudem sind gerade auch diese Orte nicht die primären Infektionsherde, die für das Entstehen und die Ausbreitung des Virus verantwortlich zeichnen.

Menschen die nachweislich gesund sind aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschließen, trägt weder zur Sicherheit noch zu einer verbesserten Freiheit für Gastgeber bei, da auch diese sich durch den Einsatz der 2G-Regelung zusätzlich personalrechtlich ganz neuen Einschränkungen gegenüberstehen würden.


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