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Nutzbarkeit des Lingnerschlosses für Öffentlichkeit gesichert


Nutzbarkeit des Lingnerschlosses für Öffentlichkeit gesichert
Nutzbarkeit des Lingnerschlosses für Öffentlichkeit gesichert

Dresden, 06.09.2024 (Radeberger Vorstadt)

Der Betrieb des Lingnerschlosses und seiner Parkanlagen bleibt auch während des laufenden Rechtsstreits mit dem Insolvenzverwalter gesichert. Die Landeshauptstadt Dresden hat gemeinsam mit allen Beteiligten eine interimsweise Lösung erarbeitet. Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat am 4. September 2024 einen Vertrag mit der städtischen Gesellschaft Stesad GmbH als neuem Bewirtschafter und dem Insolvenzverwalter unterschrieben. Die Bewirtschaftung des Schlosses wird zunächst bis Ende Juli 2026 durch die Stesad GmbH übernommen, die bereits umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Immobilienverwaltung und Stadtentwicklung in Dresden hat. So wird den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang und die Nutzung des Schlosses weiterhin ermöglicht.

Stephan Kühn, Baubürgermeister der Landeshauptstadt Dresden: „Wir freuen uns, dass wir mit der Stesad einen Partner haben, der das Lingnerschloss weiterhin für die Dresdner Bürger zugänglich macht. Das Lingnerschloss ist nicht nur ein wichtiges kulturelles Erbstück Dresdens, es ist über die dort stattfindenden kulturellen Veranstaltungen oder Feiern sowie als Ausflugsziel auch für viele Dresdner ein wichtiger Ort. Den Betrieb des Schlosses und damit die Zugänglichkeit zu sichern, war uns deshalb ein wichtiges Anliegen.“


Axel Walther, Geschäftsführer der Stesad GmbH: „Als neuer Betreiber des Lingnerschlosses sehen wir es als unsere Aufgabe, dieses historische Juwel für die Dresdnerinnen und Dresdner sowie für Besucher aus aller Welt zu bewahren. Wir stellen sicher, dass der Betrieb reibungslos weitergeht und das Lingnerschloss als lebendiger Teil der Stadt erhalten bleibt.“


Über das Vermögen des Fördervereins wurde im Januar 2024 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Landeshauptstadt hat daraufhin die Rückübertragung des Erbbaurechtes verlangt. Der Insolvenzverwalter ist nur zur Rückübertragung bereit, wenn im Gegenzug die Landeshauptstadt eine Entschädigung zahlt. Da es hierüber keine einvernehmliche Verständigung gab, hat die Landeshauptstadt am 6. August 2024 Klage beim Landgericht Dresden erhoben. Mit dem nunmehr geschlossenen Vertrag haben sich beide Seiten und die Stesad darauf verständigt, das Lingnerschloss vorläufig und trotz des laufenden Rechtsstreites für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten und den Betrieb zu sichern.

 

Landeshauptstadt Dresden

Direktorium des Oberbürgermeisters | Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

 

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