Dresden, 04.02.2022 (Innere Altstadt)
Die neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung lockert ab Sonntag, 6. Februar 2022, die Zutrittsberechtigungen für den sächsischen Einzelhandel weiter: Dann sind neben nachweislich genesenen oder geimpften auch tagesaktuell getestete Personen (3G) zutrittsberechtigt.
„Für den Einzelhandel der Dresdner Innenstadt ist es wichtig, dass es zu weiteren Lockerungen kommt. Die im Januar eingeführte ‚Bändchenlösung‘ in Form eines Stempels vereinfachte das sichere Einkaufen in den Geschäften. Daher halten wir an der Stempellösung fest – aus 2G wird jetzt 3G – um dem Einzelhandel ein klares Signal der Unterstützung zu senden“, sagt Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung. Er hatte gemeinsam mit dem City Management Dresden e. V. die Stempellösung auf den Weg gebracht. Friederike Wachtel, Geschäftsführerin des City Management Dresden e. V., fügt hinzu: „Der Dresdner Innenstadthandel hoffte zwar auf eine noch großzügigere Öffnung, aber wir versuchen das Beste aus der Situation zu machen. Daher bieten wir nun den vereinfachten 3G-Nachweis ebenfalls als Stempel an, um allen Besuchern der Innenstadt das Shoppingerlebnis so bequem wie möglich zu gestalten. Wir sind dankbar, dass wir mit 56 Ausgabestellen in der Dresdner Innenstadt aufgestellt sind. Dies schließt übrigens auch die Hauptstraße mit ein.“
Wie funktioniert die Stempellösung?
Gegen Vorlage eines 3G-Nachweises (geimpft, genesen oder getestet) und des Personalausweises erhält man einen Stempel mit tagesaktuellem Datum auf den Unterarm, der für den gesamten Tag Zutritt zu allen Innenstadtgeschäften ermöglicht. Für getestete Personen gilt, dass das Testdatum mit dem Stempeldatum übereinstimmen muss. In der Dresdner Innenstadt verteilen feste Ausgabestellen diese Stempel. Alle Stempelstellen und weitere Informationen unter: www.dresden.de/maximallokal
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