Dresden, 07.07.2023
In den nächsten Wochen werden Bundestag und Bundesrat eine für die Restaurants, Wirtshäuser und Cafés existenzielle Entscheidung zu treffen haben. Konkret geht es um die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen. Die aktuelle Regelung gilt derzeit befristet bis 31. Dezember 2023. Jetzt kommt es erneut darauf an, gemeinsam die guten Argumente erfolgreich den politischen Entscheidungsträgern zu vermitteln.
Ob dies Gehör in der aktuellen politischen Umgebung findet, bleibt abzuwarten, die Vorzeichen zumindest, lassen nicht allzu viel Zuversicht aufkommen.
Eine Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 wäre eine Katastrophe für die Betriebe und würde zu einem Preisschock für die Gäste führen - mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, den Staat und die Gastgeber. Die 7% und damit die steuerliche Gleichbehandlung von Essen müssen bleiben. Dauerhaft.
Dehoga-Präsident Guido Zöllick warnt vor den Folgen einer Steuerhöhung. Mit der Kampagne "Sieben Wahrheiten zu 7% Mehrwertsteuer auf Speisen", wird dargestellt, weshalb die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen für alle die beste Lösung ist.
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