Dresden, 10.02.2023
Seit Januar gibt es die Mehrwegpflicht. Wer Speisen zum Mitnehmen einkauft, hat bei vielen Anbietern ein Recht auf Mehrwegverpackung.
Umweltverbände beklagen jetzt, dass es bei der Umsetzung und Einhaltung dieser Pflicht, erhebliche Defizite gäbe.
Es würden Lücken bestehen und eine Reihe an Verstößen geben, so die Deutsche Umwelthilfe. Auch Greenpeace reagiert auf diesen Zustand und hat nun ein Hinweisportal eingerichtet, auf dem Kunden und Gäste solche Betriebe melden können, die trotz ihrer Verpflichtung keine Mehrwegverpackungen für To-Go-Speisen und Getränke anbieten.
Was viele Verbraucher nicht wissen, die neue Mehrwegpflicht ist für die betroffenen Unternehmen mit erheblichem organisatorischem und logistischem Aufwand verbunden. Hierfür müssen u.a. bauliche Veränderungen und auch technische Voraussetzungen geschaffen werden, die die Unternehmen auch finanziell zusätzlich belasten.
Das die Mehrwegpflicht kommen würde war in der Branche schon länger bekannt. Unverständnis herrscht jedoch bei vielen Unternehmen, dass dieser Gesetzesbeschluss zu einer Zeit erlassen wird, in der die gesamte Branche ohnehin mit erhöhten Kosten klar kommen müssen.
Anstatt also klug zu überlegen, abzuwägen, vorausschauend zu planen und alle Umstände einbeziehend, die richtigen Entscheidungen herbeizuführen, glänzt auch hier die Politik wieder einmal mehr mit scheinbarer Ignoranz und Desinteresse gegenüber den wirklich Betroffenen und macht so den Weg frei, für weitere Konflikte.
Es bleibt insgesamt die Frage, ob die Mehrwegpflicht, die insbesondere für Restaurants, Bistros und Cafés gilt, hier dem Bärenanteil an Verpackungsmüll entgegenwirkt. Zudem registrierten die Anbieter „offensichtlich keine nennenswert erhöhte Nachfrage“ der Kunden nach den Mehrweg-Varianten, so die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel -und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges.
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