Dresden, 23.09.2021 (Blasewitz)
Umfeld des Schillerplatzes wird zum Bewohnerparkgebiet
Bewohnerparkausweise können ab 4. Oktober beantragt werden
Gemäß dem Stadtratsbeschluss zum Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Dresden 2017 (V2379/18) tritt ab Montag, 1. November 2021, in Blasewitz das Bewohnerparkgebiet 21 in Kraft. Dieses befindet sich im Umfeld des Schillerplatzes und umfasst Parkregelungen für die Bewohner der Hans-Böhm-Straße, Karasstraße, Gautschweg, Angelsteg, Fuchsstraße, Wägnerstraße zwischen Eichstraße und Hüblerstraße, Justinenstraße sowie Brucknerstraße zwischen Berggartenstraße und Tolkewitzer Straße.
Gebührenpflichtiges Parken wird in der Hans-Böhm-Straße, in der Regerstraße nördlich des Barteldesplatzes, am Gautschweg, Angelsteg und Am Schillergarten eingeführt.
Anwohner mit Bewohnerparkausweis sind in der Hans-Böhm-Straße, auf dem Gautschweg und dem Angelsteg von der Gebührenpflicht befreit. Im Display der Parkscheinautomaten wird die Nummer des Bewohnerparkgebietes ausgewiesen. Diese muss mit der Gebietsnummer des Bewohnerparkausweises übereinstimmen.
Wichtige Hinweise zum Bewohnerparkausweis
Bewohner erhalten jeweils nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihnen dauerhaft genutztes Fahrzeug. Halter von zwei Kraftfahrzeugen können einen Bewohnerparkausweis beantragen, in dem beide Kennzeichen eingetragen werden. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge jeweils in der privilegierten Zone parken.
Die Bewohnerparkregelung gilt nur für Bewohner, die keinen Tiefgaragenplatz oder privaten Stellplatz im Bewohnerparkbereich 21 haben. Inhabern eines Bewohnerparkausweises kann kein Stellplatz zugeordnet oder garantiert werden. Andere Nutzergruppen (z. B. im Gebiet tätige Gewerbetreibende, Beschäftigte, Freiberufler, Ärzte sowie Besucher und andere Anlieger) haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
Beantragung eines Bewohnerparkausweises
Anwohner des Gebietes können bereits ab Montag, 4. Oktober 2021, und somit vor dem Inkrafttreten der Bewohnerparkregelung, einen Bewohnerparkausweis beantragen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile hinsichtlich Verwaltungsgebühren und Geltungszeitraum für den ausgestellten Bewohnerparkausweis. Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beträgt in Abhängigkeit von der Gültigkeitsdauer für ein halbes Jahr 20 Euro, für ein Jahr 30 Euro und für zwei Jahre 50 Euro.
Weitere Informationen unter www.dresden.de/bewohnerparken
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