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Landeshauptstadt Dresden - Jahresbilanz der Lebensmittelüberwachung in Dresden 2020!

Aktualisiert: 8. Juli 2021

Jahresbilanz der Lebensmittelüberwachung in Dresden 2020! Foto: Redaktion

Dresden


Trotz Pandemie wurde jeder zweite Betrieb kontrolliert


Die Mitarbeiter der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Dresden führten 2020 mehr als 6.200 Kontrollen durch. Das waren pandemiebedingt etwa 1.800 Kontrollen weniger als im Vorjahr. Erste Bürgermeister Detlef Sittel: „Diese regelmäßigen Kontrollen sorgen für Sicherheit und Verbraucherschutz und ermöglichen, dass Verstöße schnell festgestellt, schnell geahndet und schnell Mängel abgestellt werden. Ich danke allen Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung für ihre Arbeit.“

Die Bandbreite der zu kontrollierenden Betriebe ist groß und umfasst u. a. landwirtschaftliche Produktionsbetriebe, Märkte, industrielle Herstellungsbetriebe, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe und Großküchen. Auch Apotheken, Drogeriemärkte, Bekleidungsgeschäfte, Kosmetik- und Tattoo-Studios und Tabakwarengeschäfte unterliegen den Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung. 2020 waren ca. 6.500 Betriebe bei der Lebensmittelüberwachung Dresden erfasst. Das ist nahezu die gleiche Anzahl an Betrieben wie 2019. 57 Prozent aller erfassten Betriebe wurden 2020 kontrolliert.


Wer wurde kontrolliert?

Kontrolliert wird risikoorientiert und anlassbezogen. Im Einzelnen waren das 51 Kontrollen bei Erzeugern, wozu unter anderem Milchbetriebe, Gartenbaubetriebe und auch Weinerzeuger zählen. 89 Kontrollen gab es bei Herstellern und Ab-Packern von Fertiggerichten, Feinkost, Kosmetik, Tabak u. a., 117 Kontrollen bei Importeuren, Exporteuren und Großhändlern und 1.976 Kontrollen im Einzelhandel, wozu Supermärkte, Bäckereifilialen, Drogerien und Internethandelsunternehmen gehören. In Dienstleistungsbetrieben, wie Küchen, Restaurants, Imbissbetriebe und Hotels ist 3.729 Mal kontrolliert worden. 305 Kontrollen gab es bei Herstellern mit Verkauf auf Einzelhandelsebene wie beispielsweise Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Speiseeishersteller. Diese Kontrollen waren in der Regel unangekündigt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und im Sächsischen Datenverarbeitungssystem LEVES-SN erfasst. Dafür sind die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung mit mobiler Technik ausgestattet. Vor Ort entnommene Proben leiten sie zur Untersuchung an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen weiter.


Was haben die Kontrollen ergeben?

In 72 der 6.297 kontrollierten Betriebe wurden Verstöße erfasst, die zu formellen Maßnahmen geführt haben. Dabei ist es möglich, dass auch mehrere erhebliche Mängel in einem Betrieb festgestellt wurden. Das entspricht einer Beanstandungsquote von zwei Prozent und ist gegenüber 2019 gleichbleibend. Am häufigsten traten Verstöße bei der Hygiene allgemein auf. Nachfolgendes Diagramm zeigt den prozentualen Anteil der Verstöße. Dabei wurden diese erheblichen Mängel in fünf Arten eingeteilt. Erstens die Kategorie Hygiene/ betriebliche Eigenkontrolle. Diese umfasst auch das Hygienekonzept zum Verarbeiten von Lebensmitteln sowie die Schulung der Beschäftigten. Bauliche und/oder technische Ausstattung der Räume und Geräte, aber auch die Personalhygiene zählen zur Hygiene allgemein. Die Qualität der Rohstoffe oder der hergestellten Lebensmittel sowie eventuell festgestellte Rückstände wurden in Verstößen der Zusammensetzung erfasst. Kennzeichnung der Lebensmittel und die Warenpräsentation (Kennzeichnung und Aufmachung) stellen eine weitere Kategorie dar. Mängel bei der Rückverfolgbarkeit sowie die Einhaltung weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften wurden hier zu anderen Mängeln zusammengefasst.


Was passiert bei Mängeln?

Werden Mängel im Rahmen der Kontrolle oder einer Probenahme festgestellt, veranlasst die Lebensmittelüberwachung amtliche Maßnahmen. Dazu zählen neben einem Bescheid zur Mängelbeseitigung auch Betriebsbeschränkungen oder Betriebsschließungen, Sicherstellungen, das Verbot des Inverkehrbringens von Produkten, Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld, Einleitung von Bußgeldverfahren, Einleitung von Strafverfahren oder auch die Informationen der Öffentlichkeit gemäß § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Im Jahr 2020 gab es 20 Bußgeldverfahren und vier Strafverfahren. In 43 Fällen wurde ein Verwarngeld ausgesprochen. Insgesamt gab es nach Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung 90 formelle Maßnahmen.


Wie wird beprobt?

2020 wurden 2.180 Proben durch die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Dresden entnommen, etwa fünf Prozent davon waren außerplanmäßig. Zu den außerplanmäßigen Proben zählen Beschwerde-, Verdachts- und Verfolgs-Proben. Im Rahmen der Untersuchungen gab es 19 Prozent der Proben zu beanstanden. Dabei wurden in mehr als dreiviertel der beanstandeten Proben Mängel hinsichtlich der Kennzeichnung/Aufmachung festgestellt. Die Beanstandungs-Quote variiert zwischen den einzelnen Produktgruppen stark. Im folgenden Diagramm sind die Beanstandungsgründe der letzten zwei Jahre gegenübergestellt worden. Gemäß dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs erfolgte die Entnahme von mehr als 50 Proben in Schlachtbetrieben. Ziel dieser Untersuchungen ist es, einerseits die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und anderseits den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Ferner sind 2020 nahezu 8.000 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durchgeführt worden. Das sind -durch den coronabedingten Rückgang der Schlachtungen- etwa 2.500 Untersuchungen weniger als 2019. Im Stadtgebiet Dresden wurden 2020 geschlachtet und untersucht: 6.273 Hausschweine, 874 Rinder, 705 Lämmer und Schafe, 21 Farmwild sowie neun Ziegen. Zusätzlich gab es bei Hausschweinen, erlegten Wildschweinen und Kleinwild (Wild ca. 750) Trichinenuntersuchungen. Welche Aufgaben hat die Lebensmittelüberwachung? Für die amtliche Lebensmittelüberwachung in der Landeshauptstadt Dresden arbeiten 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Team gehören Lebensmittelkontrolleure, Lebensmittelchemiker, Verwaltungsmitarbeiter und Tierärzte. Ihre Aufgabe ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse zu schützen – ebenso wie vor Täuschung und Irreführung. Gemäß Verbraucher-Informations-Gesetz haben Bürger einen Rechtsanspruch auf behördliche Auskunft über Produkte wie Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kleidung, Spielwaren etc. 2020 sind dazu bei der Dresdner Lebensmittelüberwachung 95 Anträge eingegangen. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit wurden die gewünschten Informationen bei den eingeleiteten Verfahren herausgegeben. In bestimmten gravierenden, gesetzlich festgelegten Fällen sind die zuständigen Behörden nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verpflichtet die Öffentlichkeit zu informieren. Dazu zählen ein hinreichend begründeter Verdacht von Grenzwert-, Höchstgehalts- oder Höchstmengenüberschreitung oder wenn in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittel- oder Futtermittelgesetzbuches verstoßen wurde und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang hat das Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sechs Verstöße auf dem Verbraucherportal Sachsen veröffentlicht. Außerdem haben die Mitarbeiter 2020 fast 200 Prüfaufträge zur Kontrolle von Rücknahmen und Rückrufen einschließlich entsprechender Folgemeldungen im Rahmen von Schnellwarnungen bearbeitet.

 

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll


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