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Lust auf Dresden

Landeshauptstadt Dresden - Corona: Ab 16. August wieder strengere Regeln in Dresden

Aktualisiert: 18. Sept. 2021

Dresden, 16.08.2021


10er-Inzidenz fünf Tage in Folge überschritten


Am Sonnabend, 14. August 2021, hat die Landeshauptstadt Dresden am fünften Tag in Folge die 10er-Inzidenz überschritten. Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten damit ab Montag, 16. August 2021, unter anderem zusätzlich wieder folgende Regeln für den Schwellenwert unter 35 bzw. unter 50:


• Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes unter anderem in Geschäften und Märkten, bei Großveranstaltungen außerhalb des eigenen Platzes, in Kraftfahrzeugen (wenn Personen aus unterschiedliche Hausständen mitfahren), für Handwerker und Dienstleister in den Räumlichkeiten der Auftraggeber. Eine Übersicht zur Maskenpflicht stellt der Freistaat Sachsen bereit unter www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Maske_2021-07-16.pdf

• Es greifen wieder Kontaktbeschränkungen. Es dürfen zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zusammenkommen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

• Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind mit bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

• Bei Eheschließungen und Beerdigungen sind bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

• In Kulturstätten wie Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt wieder die Testpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

• Genauso gilt wieder die Testpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann unter anderem in Freizeit- und Vergnügungsparks, Indoorspielplätzen, Zirkussen und Spielhallen. Regelungsübersicht zur Testpflicht in Sachsen: www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Test_2021-07-16.pdf

• Die Öffnung von Diskotheken, Clubs und Musikclubs ist mit genehmigtem Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Besucherinnen und Besucher müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

• Die Kontakterfassung im Innenbereich der Gastronomie und in Kantinen ist wieder notwendig.

• Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Volkshochschule können anordnen, dass die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen einen Test erfordert.

• Der Betrieb von Dampfbädern und Dampfsaunen ist nur mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen Test vorweisen.


Weitere Informationen:

 

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll


Telefon 0351-4882390 | Fax 0351-4882332

Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden


 

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