Bischofswerda, 23.09.2021
Liebe Gäste,
bei uns gilt weiterhin in der Innengastronomie die 3G Regel!
Alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltests vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und darüber hinaus Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig in der Schule getestet werden.
Dem Beschluss zufolge kann die Regel auch ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis stabil unter 35 liegt oder ein anderes Warnsystem eines Landes ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen anzeigt.
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt vom 23. September bis einschließlich 20. Oktober und bietet die Möglichkeit der 2G-Regeloption von der wir nicht Gebrauch nehmen.
L’Auberge „Gutshof“
Vertreten durch: Tina Weßollek
Alte Belmsdorfer Straße 33
01877 Bischofswerda
+49-3594-70520-0
https://auberge-gutshof.de/
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