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Kommt die Maskenpflicht zurück in die Gastronomie?


Kommt die Maskenpflicht zurück in die Gastronomie?
Kommt die Maskenpflicht zurück in die Gastronomie?

Dresden, 09.09.2022

Die Koalition, die unser Land in einer nie dagewesenen Art und Weise in den Ruin zu treiben scheint, schreckt auch mit ihrem Entwurf zum aktuellen Infektionsschutzgesetzt nicht vor weiteren Maßnahmen zurück, die wiederum unsere Grundrechte einschränken sollen. Dabei geht es auch um die Gastronomie und die mögliche Maskenpflicht.


Die Union forderte schon jetzt grundlegende Kurskorrekturen. Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Mit diesem Gesetz hat die Ampel eine weitere Chance verpasst, Deutschland zurück auf einen Pfad der Normalität und Eigenverantwortung zu führen.“ Zu zentralen Fragen des Corona-Herbstes bleibe sie Antworten schuldig.


Die erste Länder-Stufe der sogenannten Länderreglungen beinhaltet demzufolge folgende Maßnahmen;

Ab dem 01.10.2022 sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt dann auch weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Das betrifft auch die Gastronomie-Branche, denn es sollen auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können – mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.

An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen – aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“.


In den weiteren Länder-Stufen 2 und 3 sollen dann noch weitere Vorgaben und Einschränkungen verhängt werden. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen möglich sein.

Hinzu kommen Bundesregelungen wie die Pflicht zum bundesweiten Tragen von FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen.


In Flugzeugen jedoch fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg!

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach sich für die Abschaffung der Maskenpflicht im Fernverkehr aus. Er finde es absurd, dass man im Flugzeug keine Maske mehr tragen müsse, aber für den Fernverkehr die Maskenpflicht noch gelte, sagte der CSU-Chef am Abend in der ARD-Sendung „Maischberger“.

Söder, der bisher selbst ein Befürworter solcher Grundrechteeinschränkungen war, scheint zumindest aus der Geschichte gelernt zu haben ... „Wir werden bald überlegen müssen, sind die strengen Quarantäne-Regeln noch angemessen?“


Während unsere europäischen Nachbarn das Thema Pandemie für beendet erklärt haben, hält unsere Regierung stur an solchen Maßnahmeplänen fest, um offensichtlich wiederholt durch die Hintertür dann ganz andere Bewegungen unterbinden zu können, denn immer mehr Menschen gehen inzwischen auf die Straße, um ihren Unmut gegen diese Regierung und ihre Politik zum Ausdruck zu bringen.

(dpa/LAD)

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