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Hilfen für frostgeschädigte Obst- und Weinbauern in Sachsen


Hilfen für frostgeschädigte Obst- und Weinbauern in Sachsen
Hilfen für frostgeschädigte Obst- und Weinbauern in Sachsen

Dresden, 05.06.2024

Aus diesen Budgets sollen die Frosthilfen kommen

In 2024 und 2025 wird zusammengenommen der größere Teil (bis zu 12 Mio. Euro) aus dem Landeshaushalt (Einzelplan 9, SMEKUL) zur Verfügung gestellt. Bis max. 10 Mio. Euro können vorübergehend und einmalig aus dem Klimafonds entnommen werden. Das Geld soll 2025 jedoch wieder in den Klimafonds zurückfließen. Denn der Fonds ist ausdrücklich dafür da, Klimaschutz und Klimaanpassung zu finanzieren und nicht Schäden zu kompensieren.

Es handelt sich um Mittel, die im Klimafonds für Aufgaben des Wassermanagements eingestellt wurden und auch dafür ab kommendem Jahr wieder zur Verfügung stehen werden und müssen - denn sowohl Dürren wie auch Starkregenereignisse sind mittlerweile als Folgen der Klimakrise in nahezu allen Bereichen spürbar.

Quelle: Sächsisches Landwirtschaftsministerium


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