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Gastronomisch genutzte Parklets können für ein ganzes Jahr beantragt werden

Lust auf Dresden

Parklets
Foto: Marek Lumi

Bis 28. Februar 2025 eingehende Anträge gelten als gleichzeitig gestellt


Dresden, 03.02.2025

Um die Außengastronomie zu unterstützen, können Gastronomen nun sogenannte Parklets für ein gesamtes Kalenderjahr beim Straßen- und Tiefbauamt beantragen. Unter Parklets versteht man Aufbauten im öffentlichen Straßenraum, mit denen die häufig zu schmalen Flächen von Gehwegen zur Nutzung für die Freischankgastronomie erweitert werden können.


Der Antrag kann in der Regel frühestens ab dem 1. November des der Nutzung vorausgehenden Jahres für das nächstfolgende Kalenderjahr gestellt werden. Alle vom 1. November bis zum 31. Dezember des der Nutzung vorhergehenden Kalenderjahres gestellten Anträge gelten als gleichzeitig gestellt. Für das Kalenderjahr 2025 gelten alle vom 1. Januar 2025 bis 28. Februar 2025 gestellten Anträge als gleichzeitig gestellt. Im Übrigen erfolgt die Antragsbearbeitung in der Reihenfolge des Antragseingangs.


Alle weiteren Informationen, darunter auch wichtige Hinweise zu Zulassungskriterien, Kosten und rechtlichen Grundlagen sind unter https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/parklets.php zu finden.

 

Landeshauptstadt Dresden

Direktorium des Oberbürgermeisters | Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll



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