Dresden, 22.03.2022
Erneut keine Sondernutzungsgebühren-Erhebung bis Ende Oktober
Auch in diesem Jahr können Betreiber von Gastronomie und Handel ihre Außenflächen auf Gehwege, Plätze und Parkflächen erweitern. Anmeldungen hierfür sind ab sofort und befristet bis zum 31. Oktober 2022 beim Straßen- und Tiefbauamt möglich. Bis Ende Oktober erhebt das Amt erneut keine Gebühren für die Sondernutzung der öffentlichen Straßen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung, Voraussetzungen sowie zur Antragstellung sind online zu finden – unter www.dresden.de/sondernutzung oder hier.
Baubürgermeister Stephan Kühn erläutert: „Die Corona-Pandemie wirkt auf Handel und Gewerbe erschwerend. Zusätzlicher Konkurrenzdruck entsteht durch das Onlinegeschäft. Deshalb arbeiten wir an einer Post-Corona-Zukunftstrategie und setzen Impulse. Von den Erleichterungen für Außengastronomie und Handel verspreche ich mir eine Erhöhung von Besucherfrequenz und Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum und in den Stadtteilzentren.“ Die Sondernutzungserweiterung wurde bereits im letzten Jahr gemäß dem Beschluss des Stadtrats zur Sondernutzungssatzung umgesetzt.
Weitere Informationen:
(Gastronomie und Handel)
Landeshauptstadt Dresden
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