Dresden, 27.05.2024
In knapp drei Wochen beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Wenn ab dem 14. Juni 2024 der Ball rollt, werden sich sicher auch viele Dresdnerinnen und Dresdner vor dem heimischen Fernseher oder zum gemeinsamen Schauen bei einem Public Viewing versammeln und bestenfalls auch viele Tore bejubeln. Je nach Uhrzeit des Spiels, kann die Geräuschkulissen jedoch mit den sonst geltenden Lärmvorschriften kollidieren. Für öffentliche Live-Fernsehübertragungen der Fußballspiele im Freien – also auf Freilichtbühnen, in Freiluftgaststätten, Biergärten, auf Festplätzen, Sportplätzen, Rummelplätzen und Marktplätzen – kann das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Veranstalter können ab sofort per E-Mail an umwelt.recht2@dresden.de einen schriftlichen, formlosen Antrag für eine solche Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Immissionsschutz- und Abfallbehörde im Umweltamt einreichen. Der Antrag sollte Umfang und Anzahl der Veranstaltungen, die konkreten örtlichen Verhältnisse sowie technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung möglichst genau beschreiben. Die Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig.
Umweltamtsleiter René Herold: „Das Umweltamt prüft das Veranstaltungskonzept sowie die Charakteristik des betroffenen Stadtteils und wägt die Interessen der Fußballfans mit denen der ruhebedürftigen Anwohnerinnen und Anwohner ab. Denn die Fußball-EM soll für alle Dresdnerinnen und Dresdner ein schönes Erlebnis werden – und das geht nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Darüber hinaus gilt es auch im privaten Bereich beim Fußballschauen im eigenen Garten oder auf dem Balkon, Verständnis zu zeigen und die Nachbarn nicht übermäßig zu stören.“
Hintergrund:
Am 17. Mai 2024 stimmte der Bundesrat einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zu, die die öffentliche Fernsehübertragung im Freien von Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2024 regelt. Diese schafft die rechtliche Voraussetzung, um im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung für das Überschreiten der sonst geltenden Lärmwerte zu erteilen – immer unter Abwägung der Interessen der Fußballbegeisterten und dem Ruhebedürfnis der übrigen Bevölkerung.
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Landeshauptstadt Dresden
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