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FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen!


FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen

Dresden, 28.12.2021

Heute treten verschärfte Kontaktbeschränkungen in Kraft!


Gemäß den Beschlüssen von Bund und Ländern treten heute am 28.12.2021 die verschärften Kontaktbeschränkungen in Kraft. In Sachsen gilt eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen.


Die Kontaktbeschränkungen sehen vor, dass private Treffen für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Menschen erlaubt sind. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Sind Ungeimpfte dabei, gelten noch strengere Regeln (ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts).


In Sachsen gilt seit heute zudem eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen mit 3G-Nachweis teilnehmen. Die seit November bestehende nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots wird fortgesetzt.

 

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