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Lust auf Dresden

Die neuen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz hinsichtlich der Gastronomie


3G-Regel für die Innengastronomie Foto: Redaktion

Dresden, 11.08.2021

Gestern wurden in Berlin die neuesten Beschlüsse über das weitere Vorgehen für die neu geltenden Corona-Regeln bekannt gegeben.


Die Bundesregierung hält weiterhin an ihrer Strategie fest, dass sich die Menschen impfen lassen sollen. Darüber hinaus werde es künftig jedoch auch andere Indikatoren zur Beurteilung der Pandemieentwicklung geben müssen, so die Kanzlerin.


Die Basisschutzmaßnahmen wie medizinische Schutzmasken im Einzelhandel und ÖPNV bleiben weiterhin bestehen.


3G-Regel für die Innengastronomie

Geimpft, getestet oder genesen. Diese Regelung gilt sowohl für die Innengastronomie wie auch für Veranstaltungen in Innen-Räumen. Bei einer Inzidenz in einem Landkreis unter 35, kann diese Regel ganz- oder teilweise aufgehoben werden.


Kostenpflichtige Tests ab Oktober

Ab dem 11. Oktober wird die Möglichkeit, sich kostenfrei testen zu lassen, für alle Menschen, die sich grundsätzlich impfen lassen können, wegfallen. Ausgenommen bleiben hiervon Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.


Was das im Detail heißt und wie dies zu beurteilen ist, bleibt zumindest für uns offen, denn nach unserem Auffassung bleibt die grundsätzliche Frage, welche Aus- und Nebenwirkungen durch die Impfung eintreten können, die die Gesundheit und das Wohlergehen beeinflussen könnten.

Jüngsten wissenschaftlichen Berichten zu Folge können hier verlässliche Aussagen frühestens in 8 bis 12 Jahren getroffen werden. Wäre es da nicht klüger und fair, an den bisherigen Regelungen für kostenfreie Tests festzuhalten?

 

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