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Lust auf Dresden

Dehoga Sachsen geht jetzt gegen die sächsische Corona-Notverordnung vor!


Dehoga Sachsen geht jetzt gegen die sächsische Corona-Notverordnung vor!

Dresden, 06.12.2021

Die sächsische Corona-Notverordnung vom 19. November 2021 hat nicht nur die Gastronomie schwer getroffen, sondern auch Sachsens Beherbergungsbetriebe.


Das ist ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit der betroffenen Unternehmen, so Axel Klein, DEHOGA Chef aus Dresden. Wir haben erhebliche Zweifel, dass diese Verfügungen angesichts der geringen Infektionsrisiken in Beherbergungsbetrieben überhaupt gerechtfertigt sind!


In einem ersten Normenkontrollverfahren unterstützen wir einen sächsischen Unternehmer fachlich und finanziell, um Klarheit über die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zu schaffen.


„Die Lage ist dramatisch“

Offiziell erhoben wird die Klage von Ralf Schibelius, der Geschäftsführer des Hotels am Bühl ist. Die Lage für mein Haus ist dramatisch, so Schibelius bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. „Wir haben am 19. November recht spät abends erfahren, dass ab dem 22. November ein Beherbergungsverbot besteht“, sagte er. Zu diesem Zeitpunkt sei das Haus zu 80 Prozent ausgelastet gewesen. Für das Hotel bleibe abgesehen vom Außer-Haus-Verkauf von Speisen derzeit nichts übrig, weil Geschäftsreisende für die Einrichtung nicht interessant seien. „Wir rechnen bis Ende des Jahres mit einem Umsatzverlust von 600.000 Euro, der nicht mehr aufzuholen ist.“


Jens Ellinger, Vizepräsident des Dehoga in Sachsen, sagte in einem gemeinsamen Pressetermin, dass die Corona-Notfallverordnung in Sachsen die Geschäftssituation verzerre. In Polen, Tschechien und den umliegenden Bundesländern seien die Hotels noch geöffnet. „So kann man mit uns nicht umgehen!“, betonte er. Es sei unbestritten, dass die Situation auf den sächsischen Intensivstationen dramatisch sei. Hotels seien für die Infektionen jedoch nicht verantwortlich. „Wir fühlen uns erneut ohne wissenschaftliche Begründung als Prügelknabe für die verfehlte Politik.“


Diese Woche will der Verband ein weiteres Verfahren mit einem betroffenen Gastronomen aus unserer Region gegen die Auflagen für Restaurants vor dem Oberverwaltungsgericht anstreben.


Wie wir von einem Gerichtssprecher erfahren konnten, sind bereits mehrere Klagen gegen die Corona-Notfallverordnung eingegangen. Erste Entscheidungen könnte es schon in der kommenden Woche geben.

Wir halten euch au dem Laufenden.

 

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