Dresden, 27.03.2022
Aufatmen auch in der Gastrobranche
Das war ein Schock als am Dienstag dieser Woche diese Meldung in der Bild zu lesen war; „Bei den Fallzahlen und der Belastung der Krankenhäuser ist der Plan, Sachsen zum Hotspot zu erklären, richtig“, schrieb Lauterbach am Dienstagabend via Twitter. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sollte aus seiner Sicht den neuen rechtlichen Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nutzen, so sein Kommentar.
Viel Gegenwind erfuhr Kretschmer jedoch aus den Reihen des Kabinetts und es gab mächtig Zoff um die geplante Hotspotregel Kretschmers. Seine eigene Fraktion hatte ihm die Unterstützung letztendlich versagt.
Laut Kabinettsbeschluss vom Dienstag gelten ab dem 03. April im Freistaat nur noch die Basisschutzmaßnahmen. Heißt konkret, dass FFP2-Masken nur noch im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und in medizinischen Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen getragen werden müssen.
Hoffen und wünschen wir, dass es dabei bleibt und die Verantwortlichen mit Vernunft, Weitsicht aber auch aus den Erkenntnissen der vergangenen Wochen und Monate, die richtigen Schlüsse ziehen.
In diesem Sinne auf einen tollen Frühlingsbeginn und eine belebte Osterzeit für Alle.
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