Dresden, 05.02.2022 (Innere Altstadt)
Ab 6. Februar 2022 entfallen coronabedingte Einschränkungen für den Alkoholkonsum oder die -abgabe.
Die Landeshauptstadt Dresden hebt die am 23. November 2021 erlassene Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum sowie die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken auf. Hintergrund ist die aktuelle Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, die ab dem 6. Februar 2022 die Definition entsprechender Alkoholverbotszonen und -zeiten in Abhängigkeit der Infektionslage in das Ermessen der Kommunen stellt. Angesichts der gegenwärtigen Situation wird die Allgemeinverfügung daher parallel zum Inkrafttreten der neuen Landesverordnung aufgehoben. Es entfallen damit ab dem 6. Februar 2022 die coronabedingten Einschränkungen für den Alkoholkonsum und die -abgabe. Ein erneuter Erlass eines Konsum- und Abgabeverbotes für Alkohol ist vorgesehen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems, hier vornehmlich der normal- und intensivmedizinischen Kapazitäten in den Krankenhäusern, droht.
Weitere Informationen: www.dresden.de/corona
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