Dresden, 10.01.2023 (Äußere Neustadt)
Kein Gesamtveranstalter gefunden
2023 wird es keine „Bunte Republik Neustadt“ (BRN) geben. Da sich kein Gesamtveranstalter gefunden hat, sind die Verantwortlichkeiten für die allgemeine Ordnung und Sicherheit, insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen, ungeklärt.
In einem Gespräch mit den Geschäftsbereichsleitern Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften sowie Ordnung und Sicherheit am 16. Dezember 2022 zur BRN 2023 haben die Neustädter Koordinatoren und Akteure der BRN angezeigt, dass sie nicht als Gesamtveranstalter auftreten und für 2023 auch keine Organisation des Festes übernehmen werden. Einzelaktionen von Bürgern sind nicht genehmigungsfähig, da sie in ihrer Gesamtwirkung auf den öffentlichen Raum betrachtet werden müssen. Sie führen zu einem Fest ohne Veranstalter.
Im Laufe des Jahres 2023 wird nach Lösungen für künftige Veranstaltungen in der Äußeren Neustadt gesucht. Das Stadtteilhaus Dresden-Äußere Neustadt bereitet eine Umfrage zum Inhalt und zur Ausgestaltung eines künftigen Stadtteilfestes oder einer zukünftigen BRN vor. Wenn die Ergebnisse vorliegen, kann über den Fortgang der BRN und zur Veranstalterrolle beraten werden.
Baubürgermeister Stephan Kühn: „Wir suchen nach einer Möglichkeit, das Fest nach der pandemiebedingten Pause zu reaktivieren. Dafür bedarf es eines tragfähigen Konzepts, und die Bürgerschaft muss für sich definieren, was sie will. Die BRN steht für bürgerschaftliches Engagement in der Äußeren Neustadt, zieht aber auch Besucher über die Stadtgrenzen hinaus an.“
Für 2023 bekundeten die genannten Koordinatoren und Akteure der BRN ihr Interesse an mehreren kleinen Aktionen, verteilt auf verschiedene Wochenenden des Jahres, um die geplanten Befragungen besser durchführen zu können. Die Initiatoren der Befragung prüfen derzeit, inwiefern sie als Veranstalter auftreten können und welche Konzepte möglich sind. Nach Vorliegen eines Veranstaltungskonzepts für den öffentlichen Raum kann die Stadtverwaltung prüfen, ob die erforderlichen Erlaubnisse für die Durchführung des Festes/der Veranstaltung erteilt werden können.
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