Dresden, 06.09.2022
Das Kabinett der Bundesregierung hat gestern einer weiteren Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung, die zunächst nur bis zum 31.12.2022 galt, jetzt zugestimmt. Für das kommende Jahr soll so eine Entlastung der Gastronomie gewährleistet werden.
Das Corona-Steuerhilfe-Gesetz vom 19.06.2020, das den Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (unter Ausnahme der Abgabe von Getränken) auf 7 % absenkt, wird somit um ein weiteres Jahr verlängert.
Auch bei der Energie soll es Unterstützung geben. Energieintensive Unternehmen (wer darunter zählt wurde bisher nicht näher erläutert) sollen die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können.
Insgesamt bleibt die Frage, wie und wer das 65 Milliarden schwere Paket zur sogenannten Unterstützung aufgrund steigender Preise, zurückbezahlt und weshalb man nicht besser darauf einwirkt, die Preissteigerungen schon im Keim zu ersticken.
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