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Lust auf Dresden

2G-Plus-Regel - Der Irrsinn hat eine konkrete Bezeichnung!


2G-Plus-Regel für die Gastronomie ohne Mehrwert für das Infektionsgeschehen!
2G-Plus-Regel für die Gastronomie ohne Mehrwert für das Infektionsgeschehen!

Dresden, 10.01.2022

Die Bund-Länder-Runde hatte sich am Freitag darauf verständigt, dass Geimpfte und Genesene in Restaurants, Cafés und Kneipen künftig einen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen müssen.


Im Klartext heißt dies, dass Ungeimpfte gesunde Menschen weiterhin auch mit einem negativen Testergebnis nicht ins Restaurant dürfen, weil der Test ganz offensichtlich(wie lässt es sich sonst anders erklären) keine ausreichende Sicherheit bietet.

Geimpfte und Genesene dürfen künftig nur mit diesem gleichen negativen Test ins Restaurant, weil dieser Test offensichtlich (wie lässt es sich sonst anders erklären) für die notwendige Sicherheit dieser Personengruppe sorgt.


Wozu dient dieser Test dann überhaupt? Weshalb testen wir täglich am Arbeitsplatz, in den Schulen und Krankenhäusern?


Interessant ist auch, wie die einzelnen Bundesländer diese Bund-Länder-Verständigung jetzt umsetzen. So bleibt z.B. Sachsen-Anhalt bei seinen derzeitigen Corona-Maßnahmen und wird nicht auf 2G-Plus setzen.

In Bayern ist diese neue Regelung noch nicht entschieden. Hierzu heißt es von Ministerpräsident Söder; "Weitere Verschärfungen – wie eine inzidenzunabhängige 2G-Plus-Regel in der gesamten Gastronomie – müssten erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise geprüft werden."


Ganz offensichtlich scheint es nicht nur unterschiedliche Auffassungen zu der 2G-Plus-Regelung zu geben sondern auch insgesamt fragwürdig zu sein, ob diese Regelung überhaupt einen Mehrwert für das Infektionsgeschehen liefert!

 

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