Träger können jetzt Anträge zur Förderung stellen
Sachsen unterstützt erneut finanziell das soziale Engagement der sächsischen Tafeln. Dafür stehen für 2019 und 2020 insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung.
„Mit ihren mehr als 200 Ausgabestellen sind die Tafeln in Sachsen eine etablierte Ergänzung zu den vorhandenen staatlichen Sozialleistungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter erbringen dabei eine beachtenswerte Leistung. Gleichzeitig müssen aber auch die Rahmenbedingungen für die Helfer und Nutzer der Tafeln stimmen. Ich freue mich, dass das Sozialministerium mit den Zuschüssen für Investitionen hier einen Beitrag zur Unterstützung leisten kann“, betont Sozialministerin Barbara Klepsch.
Bis zum 30. August 2019 können Träger von sächsischen Tafelprojekten Anträge für das Jahr 2019 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einreichen. Antragsschluss für das Jahr 2020 ist der 1. Februar 2020.
Mit der Förderung können die räumlichen Bedingungen der einzelnen Tafelprojekte verbessert werden. Ebenso können notwendige Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Fahrzeuge beschafft werden.
Bereits in den Jahren 2017 und 2018 förderte der Freistaat Sachsen Investitionen der sächsischen Tafeln mit insgesamt 800.000 Euro. Mit dieser Unterstützung haben sich die räumlichen und technischen Bedingungen für die Mitarbeiter der Tafeln und für die Tafelkunden spürbar verbessert. In den Jahren 2019 und 2020 wird das Förderprogramm nun in gleicher Form erneut aufgelegt.
Träger von sächsischen Tafelprojekten finden nähere Informationen zur Förderung, Hinweise zur Antragstellung sowie die erforderlichen Formulare auf der Homepage der SAB (https://www.sab.sachsen.de/), Stichwort „Tafeln“.
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