Was ist los in Dresden
Dresden - Das Ordnungsamt informiert zu den wichtigsten Regeln im Freien
Der Frühling ist zurück und die Sonne lockt ins Freie. „Damit alle ihre Freizeit draußen genießen können, muss man aufeinander Rücksicht nehmen und sollte sich über die geltenden Spielregeln informieren“, informiert der Erste Bürgermeister Detlef Sittel. Auf ihren täglichen Fußstreifen kontrollieren die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes des Ordnungsamtes auch die Grünanlagen, die Grillplätze und die Spielplätze. Zum Start der Freiluftsaison informiert das Ordnungsamt, was erlaubt und was verboten ist: Grillen und offene Feuer Auf privaten Grundstücken sind offene Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn ausgeschlossen ist, dass Rauch oder Funkenflug Dritte belästigt. Pflanzenabfälle und Gehölze dürfen nicht verbrannt werden. Auf öffentlichen Flächen sind Grillen und Lagerfeuer nur an den zwölf Grillplätzen den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe erlaubt. Auf allen anderen Straßen, Plätzen, Grün- und Erholungsanlagen ist das verboten. Müll sollte wieder mit nach Hause genommen werden oder in den öffentlichen Papierkörben landen. Mehr dazu erfährt man unter www.dresden.de/grillen. Verhalten in Grünanlagen und auf Spielplätzen Dresden ist #nichtganzsauber, leider. Abfälle, Müll und Hundehaufen gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Abfälle auf öffentlichen Flächen wegzuwerfen ist nicht nur verboten, es ist auch unhygienisch und kann zu Verletzungen führen. Mehr dazu findet man unter www.nicht-ganz-sauber.de. Außerdem ist es verboten, im öffentlichen Bereich zu nächtigen und zu urinieren und Grünanlagen mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren. In den Gebieten mit Leinenpflicht, dürfen Hunde nicht frei herumlaufen. Auf Spielplätzen ist für Hunde der Zutritt verboten. Außerdem sind auf Spielplätzen die festgelegten Nutzungszeiten zu beachten. Hier darf nicht geraucht und es dürfen keine alkoholischen Getränke oder berauschende Mittel konsumiert werden. Ebenso sind Glasbehältnisse und metallische Behältnisse auf Spielplätzen verboten. Ruhezeiten einhalten Im Stadtgebiet darf zu folgenden Zeiten kein Lärm gemacht werden: montags bis donnerstags und sonntags von 22 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages, freitags und sonnabends von 24 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages. Zusätzlich gibt es eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr an Sonnabenden und an Sonn- und Feiertagen. Das Faltblatt „Lärm ist lästig“ auf www.dresden.de/ordnungundsicherheit enthält dazu weitere Hinweise. Wer sich durch das Verhalten anderer gestört fühlt oder einen Verstoß feststellt, sollte als erstes versuchen mit dem Verursacher reden, um eine Lösung für alle Beteiligten zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich an die Führungs- und Einsatzzentrale des Ordnungsamtes unter 4 88 63 33 wenden. Grundlage der Regelungen sind die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung, die Grünanlagensatzung, die Abfallwirtschaftssatzung sowie die Kleingarten-Rahmenordnung. Dies sind zu finden unter www.dresden.de/polizeiverordnung und www.dresden.de/satzungen
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