Sachsen- Landwirtschaftsminister Schmidt weist Behauptungen scharf zurück
Staatsminister Thomas Schmidt weist die Behauptungen des Bundestagsabgeordneten Stephan Kühn in Bezug auf die Kleine Anfrage an die Bundesregierung „Höfesterben in Sachsen“ (Drs. 19/5257) und die anschließende Medienberichterstattung seit dem 5. November 2018 zurück. „Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen ist seit Jahren stabil – auch die der kleinen Betriebe. Einem Rückgang in den vergangenen 13 Jahren um 1 700 Betriebe muss ich deutlich widersprechen“, sagte Landwirtschaftsminister Schmidt. „Leider wurde der Hinweis der Bundesregierung, dass die Zahlen vor und nach dem Jahr 2010 nicht miteinander vergleichbar sind, vollkommen ignoriert, um eigene Vorurteile und Klischees bedienen zu können.“
Dargestellt sind in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Zahlen zur Entwicklung der Landwirtschaft in Sachsen vom Jahr 1999 bis 2016. Die Werte aus dem Jahr 2016 sind mit denen aus dem Jahr 2003 allerdings nicht uneingeschränkt vergleichbar, wie die Bundesregierung bereits auf der zweiten Seite ihrer Antwort herausstellt. Dort heißt es: „Auf Grund der Anhebung der unteren Erfassungsgrenzen ab dem Jahr 2010 hat sich die Zahl der erfassten landwirtschaftlichen Betriebe deutlich verringert. Die Ergebnisse für die Jahre 2010 und 2016 sind daher mit denen für frühere Jahre nur eingeschränkt vergleichbar.“
Wurden früher beispielsweise alle Betriebe größer zwei Hektar erfasst, so sind es seit dem Jahr 2010 nur noch Betriebe größer fünf Hektar. „Der dargestellte drastische Rückgang der Betriebszahl in Sachsen ist also im Wesentlichen auf einen statistischen Effekt zurückzuführen – das blieb leider unerwähnt, sodass sich ein falsches Bild in der Wertung ergibt“, so Staatsminister Schmidt. Werden dagegen auch für das Jahr 2003 die unteren Erfassungsgrenzen angesetzt, die im Jahr 2010 galten (fünf Hektar), ergibt sich sogar ein Anstieg um über 130 Betriebe insgesamt (2003 rund 6 350 Betriebe in Sachsen; 2016 etwa 6 485 Betriebe).
Auch die Forderung nach einer bevorzugteren Förderung kleinerer Betriebe ist in diesem Zusammenhang nicht sachgemäß, denn dies erfolgt bereits. Auf die ersten 30 Hektar erhalten Landwirte eine erhöhte Förderung von 50 Euro pro Hektar und auf die folgenden 16 Hektar zusätzlich 30 Euro pro Hektar. „Wenn kleinere Betriebe heute aufgeben, liegt das eher an den ständig steigenden Umweltauflagen, die von den Grünen in noch viel stärkerem Maße gefordert werden. Dies können gerade kleine Bauern nicht mehr schultern und verzweifeln an immer höheren Lasten“, sagt der Landwirtschaftsminister. „Glauben Sie wirklich, dass ein Nebenerwerbslandwirt mit fünf Hektar unter diesen Voraussetzungen weitermacht, nur weil er einmal im Jahr wenige Euro zusätzlich vom Staat bekommt? Wir müssen bei dem Abbau der Bürokratie ansetzen und nicht weitere Mittel für die ersten Hektare umverteilen! Dort würde ich mir die Unterstützung der Grünen wünschen. Das Gegenteil ist der Fall.“
Die sächsische Landwirtschaft zeichnet sich durch strukturelle Vielfalt aus. Hier wirtschaften Neben- und Haupterwerbsbetriebe sowie juristische Personen, Ackerbau- und Grünlandbetriebe, Unternehmen mit extensiver Tierhaltung und Tierhaltung in großen Ställen. „Wichtig ist, dass die Wertschöpfung in Sachsen bleibt. Kleine und große Betriebe leisten dazu einen wesentlichen Beitrag und werden vom Freistaat unterstützt. Bei den Diskussionen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU nach dem Jahr 2020 werden wir uns weiterhin vehement für den Bürokratieabbau einsetzen, unser ‚ELER-Reset‘ darf jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Aber auch hierbei gibt es keine Unterstützung von Leuten, die gleichzeitig ein Höfesterben beklagen“, sagte Staatsminister Schmidt.