Neuer Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe In der Tarifverhandlung am 26. März 2018, die in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre stattfand, wurde ein neuer Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten im sächsischen Hotel- und Gaststättengewerbe vereinbart. Die Beschäftigten erhalten rückwirkend ab 1. April 2018 in der Bewertungsgruppe 3 und 4 eine Entgelterhöhung von 3,0 % und ab dem 1. April 2019 in einer zweiten Stufe eine Entgelterhöhung von 2,7 %. Die Entgelte in der Bewertungsgruppen 5.1 bis 9 steigen um 3,5 % in der ersten Stufe und in der zweiten Stufe um 2,9 %. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich am 1. August 2018 und 1. August 2019 jeweils um 35 Euro. Zur Verbesserung der Struktur in den Bewertungsgruppen wurde eine Arbeitsgruppe aus beiden Parteien gebildet, die sich noch in diesem Halbjahr trifft. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 21 Monaten und ist erstmals zum 1. Januar 2020 kündbar. „Mit diesem gemeinsamen Ergebnis wollen wir weiter für unsere Branche werben und unseren Unternehmen Planungssicherheit bieten“, so DEHOGA-Sachsen-Präsident Axel Hüpkes.
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