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Zwei Drittel einer Fruchtgummischlange – Portionsangaben oft unsinnig und verwirrend


Was ist los in Dresden und Umgebung - Zwei Drittel einer Fruchtgummischlange – Portionsangaben oft unsinnig und verwirrend

Verbraucherzentralen fordern realistische Portionsgrößen als Einkaufshilfe

Ein aktueller Martkcheck der Verbraucherzentralen zeigt, dass die freiwillige Kennzeichnung von Portionsangaben auf Lebensmittelver-packungen oft unsinnig und verwirrend ist. Die Verbraucherzentralen haben in einem bundesweiten Marktcheck 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Teilweise rechnen sich die Hersteller ihre zucker- und fettreichen Produkte mit Miniportionen „gesund“. „Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Portionsangaben auf dem Etikett zu einer leicht verständlichen Einkaufshilfe werden“, fordert Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Portionsgrößen meist nicht der Realität. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel beispielsweise werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt. „Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange?“, kritisiert Brendel diese Praxis. Auch bei Keksen handhaben die Hersteller die Portionsgrößen sehr individuell: Die Portion kann aus ein, zwei oder auch zehn Keksen bestehen und zwischen 5 und 44 Gramm wiegen. „In dieser Form bieten Portionsangaben überhaupt keine Orientierung beim Einkauf“, findet Brendel.

Die Ergebnisse des Marktchecks der Verbraucherzentralen verdeutlichen, dass die vor Kurzem von namhaften Unternehmen der Lebensmittelindustrie vorgeschlagene Ampelkennzeichnung pro Portion keine Lösung sein kann: Willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.

Die derzeitige freiwillige Angabe von Portionsgrößen mit den dazugehörigen Nährwerten ist meistens keine Einkaufshilfe für Verbraucher. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, realistische Portionsgrößen – wie einen Becher, eine Scheibe oder einen Riegel anzugeben. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte vereinfachte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von einheitlichen Werten wie 100 Gramm oder 100 Millilitern auf den Weg bringen, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen.

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden: Ernährungstelefon: 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr.

Der komplette Marktcheck ist hier einsehbar: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/sites/default/files/2018-02/Bericht%20final%20-%20Sinn%20und%20Unsinn%20von%20Portionsangaben%20auf%20Lebensmittelverpackungen.pdf

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