Sachsen - Auch in diesem Herbst wurden durch die amtliche Lebensmittelüberwachung wieder verstärkt amtliche Stichproben von im Herbst 2017 geernteten Keltertrauen sächsischer Erzeuger entnommen. Die Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) sind nun abgeschlossen.
Insgesamt wurden 30 Kelterproben untersucht. In keiner der Proben wurden unzulässige Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen. Die Untersuchungen der Keltertrauben zu Beginn eines jeden Weinwirtschaftsjahres ergänzen die verpflichtenden Maßnahmen im Rahmen der Qualitätsweinproben und sollen eine bereits frühzeitige Erkennung von unzulässigen Rückständen ermöglichen, um eventuelle wirtschaftliche Schäden zu minimieren.
»Die Untersuchungen der Keltertrauben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln am Anfang des neuen Weinwirtschaftsjahres ist ein wesentlicher Teil des Gesamtkonzeptes der Qualitätsoffensive des Freistaates für die sächsischen Weine, um eventuelle Probleme frühest möglich erkennen zu können und so wirtschaftliche Folgen gering zu halten. Es ist erfreulich, dass in keiner der Proben der diesjährigen Ernte unzulässige Pflanzenschutzmittel gefunden wurden«, betonte die für Verbraucherschutz verantwortliche Staatsministerin Barbara Klepsch.
Neben der Untersuchung von Keltertrauben werden im Rahmen der Qualitätsoffensive auch alle zur Qualitätsweinprobe anstehenden sächsischen Weine durch die LUA auf unzulässige Pflanzenschutzmittelrückstände analysiert. Seit der Etablierung dieser Pflichtuntersuchung im letzten Jahr wurden bisher mehr als 600 Weine untersucht, davon waren lediglich zwei Weine auffällig.
Bei den bisher untersuchten 39 Landweinen gab es keine Beanstandungen.
»Unser Verfahren schafft Vertrauen bei den Verbrauchern, denn alle sächsischen Qualitätsweine werden lückenlos untersucht. Jeder kann also bedenkenlos den hervorragenden sächsischen Wein genießen«, fasst Ministerin Barbara Klepsch zusammen.