Sachsen - 9. September 2017- Tag des alkoholgeschädigten Kindes
„Ein Gläschen Alkohol schadet doch nicht!“ - Hartnäckig hält sich die Legende aus längst vergangenen Tagen, in denen die Forschung zum Thema Alkohol in der Schwangerschaft noch in den Kinderschuhen steckte.
Doch während der Schwangerschaft und in der Stillzeit sollte Alkohol für werdende Mütter tabu sein. Doch laut einer Studie aus dem Jahr 2015 sind immer noch 44 Prozent der Deutschen nicht oder nicht ausreichend informiert über die Gefahren bleibender Schäden für das Kind durch den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft.
Jedes Glas Alkohol, gleich welcher Art, und jedes Mixgetränk mit Alkoholzusatz wirken sich negativ auf das Ungeborene aus. Alkohol ist ein Zellgift, das durch die Plazenta zum Ungeborenen gelangt. Nimmt die Mutter während der Schwangerschaft Alkohol zu sich, trinkt das Kind mit! Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Phase der Schwangerschaft sich die werdende Mutter befindet. Das Ungeborene benötigt im Vergleich zur Mutter die zehnfach längere Zeit, um den Alkohol abzubauen.
„Es gibt keine unschädliche Menge an Alkohol! Noch immer trinken etwa 20 Prozent der werdenden Mütter während der Schwangerschaft Alkohol. Knapp die Hälfte davon sogar so viel, dass es selbst für eine nicht schwangere Frau gesundheitlich bedenklich ist. Das ist unverantwortlich. Diese alarmierenden Zahlen zeigen, dass wir in unserer Informations- und Aufklärungsarbeit nicht nachlassen dürfen!“, bekräftigt die Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich ca. 2.200 Kinder mit der fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD) und den damit verbundenen körperlichen Missbildungen und geistigen Behinderungen geboren. Jüngeren Hochrechnungen zufolge könnten es sogar 3.000 bis 4.000 Kinder sein. Schätzungen gehen von über 10.000 Neugeborenen aus, die mit einer Schädigung zur Welt kommen, die mit dem Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung stehen. Die Fetale Alkoholspektrumstörung tritt in allen Gesellschaftsschichten auf.
Auch wenn ein Kind zum Geburtszeitpunkt unauffällig erscheint, können sich zu einem späteren Zeitpunkt Zeichen einer bleibenden Gehirnschädigung herausstellen, die auf den Alkoholkonsum der Mutter während ihrer Schwangerschaft zurückzuführen sind. Zudem können körperliche Schädigungen, wie Minderwuchs, Gesichtsveränderungen oder organische Schäden auftreten, die ebenso durch den Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft hervorgerufen werden können. Diese körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen bei FASD-Betroffenen „verwachsen“ sich nicht einfach so - sie bleiben für immer! Einige Behinderungen treten erst Jahre später auf. Sie äußern sich z. B. durch Konzentrationsschwäche, verzögerter Sprachentwicklung, Hyperaktivität und/oder einem gestörten Sozialverhalten. In allen Lebensphasen und bereichen, ob Kindergarten, Schulzeit, Ausbildung, Wohnen oder Arbeitsmarkt, sind die FASD- Betroffenen auf Hilfe angewiesen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zur Fetalen Alkoholspektrumstörung können Sie auf der Internetseite der Bundesdrogenbeauftragten www.drogenbeauftragte.de, unter www.fasd-deutschland.de oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de abrufen.