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Dr. Hittichs Super-Lebensmittel vor Gericht gescheitert


Dr. Hittichs Super-Lebensmittel vor Gericht gescheitert - Foto (keine Produktabbildung)

Sachsen (Leipzig) - Verbraucherzentrale Sachsen geht erfolgreich gegen unseriöse Werbung der Firma GP Health Products vor

Die Werbung des beliebten Dr. Hittich Gesundheitsmittel ist irreführend und unzulässig. So urteilte das Landgericht Mainz (Az.: 4 O 10/17) in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die niederländische Pharmavertriebsfirma GP Health Products. Die Firma warb damit, statt auf Lebensmittelvorräte lediglich auf ihre „Spirulina“-Tabletten zu setzen. „Würden Verbraucher die Empfehlung von Dr. Hittich umsetzen, wäre eine schlichtweg eklatante Unterversorgung mit Energie und den notwendigsten Nährstoffen Fett, Eiweiß und Kohlenhydrate die Folge“, erklärt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

„Nehmen Sie jeden Tag Spirulina und Wasser, dann kann Ihnen nichts mehr fehlen. Mit Spirulina und Wasser allein können auch Sie 10 Tage und viel länger gesund leben. Es fehlt Ihnen an nichts!“, so die Werbung. Statt 34,5 kg Lebensmittelvorrat pro Person für zehn Tage bräuchte man nur ein einziges „Super-ÜBER-Lebensmittel“, nämlich Spirulina(algen) in Tablettenform. Ein solches Versprechen ist eine Täuschung, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesundheitlich den auf die Werbung vertrauenden Verbraucher schaden kann. Denn die Nährwertbilanz der alleinigen Einnahme von Wasser und Spirulina ist für ein gesundes Leben problematisch. „Wer daher die Premium-Spirulina des Dr. Hittich als alleinige Krisen- und Heilkost unter Humbug einstuft, liegt vollkommen richtig“, so die Rechtsexpertin Wiesemann.

Neben dieser Werbung wurden auch zahlreiche weitere Aussagen als irreführend und unzulässig eingestuft. Auch den Versprechen wie: „Gelenkschmerzen verschwinden“, „Ihr Blutdruck sowie Ihre Fett-und Cholesterin-Werte sinken“ oder „Entgiftungswunder“, „schützt die Nieren“ „Blutreiniger“ und „verringert das Krebsrisiko“ erteilte das Landgericht Mainz ein Verbot.

Das Urteil vom 21.08.2017 trägt das Aktenzeichen 4 O 10/17 und ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln liefern die Verbraucherzentralen unter "Klartext-Nahrungsergaenzung.de" – eine anbieterunabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz und Risikobewusstsein für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen und die Marktsituation zu verbessern. Das Projekt "Klartext-Nahrungsergaenzung.de" ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projekts zur Information der Verbraucher entstanden.

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