NGG begrüßt Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
Hamburg, 1. Juni 2017
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt ausdrücklich, dass der Deutsche Bundestag heute – auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion – das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ verabschiedet hat. „Dieses Gesetz war überfällig, denn in der deutschen Fleischwirtschaft gibt es eine größere Anzahl schwarzer Schafe, die es mit großer Phantasie verstehen, den seit Juli 2014 geltenden Branchenmindestlohn, Arbeitnehmerschutzrechte und sozialrechtliche Abgabepflichten zu unterlaufen“, so Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender.
„Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ nehme einige seit langer Zeit von der Gewerkschaft NGG erhobenen Forderungen auf. Es sei insofern ein großer Schritt in die richtige Richtung, in der Fleischwirtschaft zu „gesitteten Verhältnissen“ zurückzukehren, so Güster.
„Jahrelang haben sich die Unternehmer ihrer Verantwortung für die Beschäftigten in der Fleischwirtschaft durch Auftragsvergaben an nahezu unkontrollierbare Subunternehmer entzogen.“ Erst durch die massive Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer sei die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes entstanden. „Das nun vorgestellte Gesetz rückt die Verantwortung der Unternehmer der Fleischwirtschaft gegenüber den beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Sozialkassen wieder an die richtige Stelle: nämlich zu den Unternehmern der Fleischwirtschaft.“
Wie in der Vergangenheit festzustellen war, reiche allein die Verabschiedung eines guten Gesetzes jedoch nicht aus. „Das Gesetz muss nun auch durch entsprechende Kontrollen vehement durchgesetzt werden. Dafür bedarf es beim Zoll und hier insbesondere bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun endlich der versprochenen personellen Aufstockung“, hat der NGG-Vize gefordert.
Dr. Karin Vladimirov
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