Immer mehr Arbeitgeber entziehen sich ihrer sozialpolitischen Verantwortung und schließen keine Tarifverträge mehr ab, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf dem Arbeitnehmerempfang der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg in Potsdam kritisiert und die Einschränkung von OT-Mitgliedschaften gefordert.
„Heute arbeiten nur noch 41 Prozent der Beschäftigten in Ostdeutschland und 51 Prozent im Westen Deutschlands unter dem Schutz eines Tarifvertrages.“ Im Gastgewerbe im Osten sind sogar 74 Prozent ohne Tarifbindung*.
Auffällig ist, so Rosenberger, „dass insbesondere in den Branchen, in denen viele Frauen arbeiten, wie im Einzelhandel oder Gastgewerbe, die Tarifbindung geringer oder kaum vorhanden ist. Das trägt dann insgesamt zur Entgeltungleichheit bei. Eine stärkere Taftbindung wäre also auch ein guter Beitrag zur Entgeltgleichheit, für die sich die NGG ebenfalls einsetzt.“
Ursache sinkender Tarifbindung sei es, dass Arbeitgeber sich immer mehr ihrer Verantwortung entziehen: In einem Großteil ihrer Verbände, beispielsweise im Hotel- und Gaststättenverband Dehoga, sei es möglich, Mitglied zu sein, ohne sich an die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifverträge zu halten (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung – OT).
Um die Tarifbindung wieder zu stärken, „braucht es gesetzliche Rahmenbedingungen, die die OT-Mitgliedschaften einschränken und die Tarifbindung stärken“, hat Rosenberger gefordert: „Ein sogenannter Blitzwechsel während laufender Tarifrunden muss untersagt werden. Zudem sollten die Arbeitgeber verpflichtet werden offenzulegen, ob sie ohne Tarifbindung agieren oder nicht. Wir brauchen endlich ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften. Denn wenn Arbeitgeber massiv und systematisch die Einhaltung des Tarifvertrages verweigern, dann können wir es nicht immer einfach den betroffenen Beschäftigten überlassen, auf ihr Entgelt zu klagen. Das erfordert im laufenden Arbeitsverhältnis viel Mut. Zur Durchsetzung von Tarifverträgen bedarf es auch starker Betriebsräte, denn die die Einhaltung von Tarifverträgen zu kontrollieren, gehört zu den ureigensten Aufgaben von Betriebsräten. Also sollte die Bildung von Betriebsräten weiter erleichtert und die Behinderung von Betriebsratswahlen stärker geahndet werden.“
*Quelle: IAB, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg, 01.06.2016
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