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Sachsen hebt allgemeine Stallpflicht auf


Sachsen hebt allgemeine Stallpflicht auf

Heute wurde in Abstimmung mit dem Sozialministerium von der zuständigen Landesdirektion Sachsen festgelegt, die allgemeine Stallpflicht für Geflügel aufzuheben.

Ministerin Barbara Klepsch erklärt zu dieser Entscheidung: »Die Geflügelpest war in den vergangenen Monaten eine außergewöhnliche Belastung für alle. Da sich nun die Lage entspannt hat, kann die allgemeine Stallpflicht von der zuständigen Behörde aufgehoben werden. Das begrüße ich ausdrücklich. Auch wenn es keine einfache Zeit war, kehrt jetzt in weiten Teilen der Geflügelhaltung wieder Normalität ein.«

Der Geflügelpestvirus H5N8 ist in dieser Saison besonders aggressiv und über einen sehr langen Zeitraum nachweisbar. Die vorübergehende Anordnung einer allgemeinen Stallpflicht war daher eine notwendige und unausweichliche Entscheidung. Nunmehr ist die Zahl der Funde von infizierten Wildtieren stetig rückläufig.

Mit der Aufhebung der Stallpflicht gilt die Geflügelpestverordnung des Bundes weiter. Nunmehr entscheiden die örtlichen Veterinärbehörden über im Einzelfall notwendige Maßnahmen. Bei neuen Funden von infizierten Tieren werden dann weiterhin Restriktionsgebiete ausgewiesen.

In den noch bestehenden Restriktionszonen bleiben die behördlich angeordneten Maßnahmen und damit auch die Stallpflicht in Kraft.

Die technische Umsetzung wird mit Wirkung zum 20.03.2017 durch die Landesdirektion Sachsen erfolgen.

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