Sachsen - Kaufempfehlung durch den Arzt oder zufällige Mitgabe?
Die Grippewelle hat Deutschland noch immer im Griff. Patienten mit Husten, Schnupfen und Gliederschmerzen füllen die Arztpraxen. Bei Fragen wie „Was stärkt das Immunsystem?“ oder „Wie werde ich schnell wieder fit?“ ist der Rat des Arztes willkommen. Doch wie häufig ist der Rat auch mit einer Gratisprobe eines Nahrungsergänzungsmittels verbunden? Das wollen die Verbraucherzentralen mit ihrer aktuellen bundesweiten Umfrage herausfinden. Die Umfrage ist bis zum 18. April 2017 unter www.klartext-nahrungsergaenzung.de geschaltet. Die Daten werden anonym erhoben, die Teilnahme dauert nur wenige Minuten.
Nahrungsergänzungsmittel müssen auf der Verpackung als „Nahrungsergänzungsmittel“ gekennzeichnet sein. Trotzdem sind sie leicht mit Arzneimitteln zu verwechseln. Die Verpackungen sind oft ganz ähnlich aufgemacht. Nahrungsergänzungsmittel und Medikamente enthalten häufig die gleichen Inhaltsstoffe und werden gleichermaßen als Tabletten, Pulver & Co. angeboten. Es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel sondern Lebensmittel. Während Arzneimittel Erkrankungen lindern, heilen oder verhüten sollen, sind Nahrungsergänzungsmittel lediglich zur Ergänzung der Ernährung bestimmt und werden nicht amtlich auf Wirkung und Sicherheit geprüft.
Die Umfrage soll Erkenntnisse dazu bringen, wie häufig Patienten von ihrem Arzt neben Arzneimittelproben auch Probepackungen von Nahrungsergänzungsmitteln jeglicher Art erhalten. „Die Gratisprobe kann leicht dazu führen, dass Patienten sie als Kaufempfehlung des Arztes verstehen und damit fälschlicherweise auch die gleichen Erwartungen wie an ein Arzneimittel knüpfen“, so Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen.
Das neue interaktive Internetangebot der Verbraucherzentralen www.klartext-nahrungsergaenzung.de gibt Verbrauchern verlässliche Orientierung und Informationen über Risiken oder mögliche Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln.
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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