Dresden, 08.10.2021
Die Überbrückungshilfen für von der Pandemie betroffene Unternehmen wurden bis zum Jahresende verlängert.
Ab heute können Gastronomen und Hoteliers Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus einreichen. Die Hilfe ist inhaltlich nahezu unverändert geblieben und gilt für den Zeitraum Oktober bis Dezember.
Bei der Antragstellung ist zu beachten: Hat das Unternehmen bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III für den Zeitraum Juli bis September 2021 bewilligt bekommen, reicht für den verbleibenden Zeitraum das Einreichen eines Änderungsantrages.
Für alle anderen Unternehmen, die bisher keinen Förderantrag gestellt haben, besteht die Möglichkeit für den gesamten Förderzeitraum Juli bis Dezember diesen Antrag jetzt einzureichen.
Diese Förderantrage sind durch prüfende Dritte (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen.
Die Antragsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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